STYRIAN-SPIRIT-PROZESS – Ruhdorfer erklärte sich für nicht verhandlungsfähig

Auch wenn das Verfahren gegen den ehemaligen Hypo Prokuristen Ruhdorfer bereits im Winter hätte starten sollen, so wurde der Prozess nun wieder vertagt. Denn bereits im Winter wurde der ehemalige Prokurist aus gesundheitlichen Gründen nicht einvernommen; nun wurde er wieder für verhandlungsunfähig erklärt.

Ein Gutachten soll Aufschluss über den Gesundheitszustand bringen

Der Prozess zur Hypo Alpe Adria Bank, der am Montag vor dem Landesgericht in Klagenfurt gestartet war, handelt über einen unbesicherten Kredit in der Höhe von 2 Millionen Euro, welcher der Bank kurz vor der Pleite gewährt worden war. Der Prozess mit dem Namen Styrian Spirit wurde aber nicht abgehalten.

Analyse von Gutachter muss noch erfolgen

Grund dafür ist Albin Ruhdorfer, der aus gesundheitlichen Gründen weder im Winter, nun heute erschien. Ein Gutachten soll nun darüber Auskunft geben, ob er tatsächlich verhandlungsunfähig ist oder nicht. Dass er nicht verhandlungsfähig ist, davon sind die Verteidiger Wilfried Ludwig Weh und Stefan Harg, sicher. Insgesamt versuchen die beiden Anwälte den Prozess um ein Jahr zu vertagen. Der Grund für die Verhandlungsunfähigkeit seien sehr schwere Depressionen.

Die Mitangeklagten wurden bereits (nicht) rechtskräftig verurteilt

Ruhdorfer, der derzeit als Landwirt tätig sei, gab an, er sei auf Grund der Medikamente nicht in der Lage, vor Gericht zu erscheinen. Zudem sei er von starkem Zittern betroffen und habe auch eine verminderte Reaktion. Doch die Verteidiger haben auch mit anderen Mitteln versucht den Prozess zu verschieben.

So gab es einige Anträge, wie etwa einen Ablehnungsantrag gegen die Schöffen auf Grund von Befangenheit sowie auch Parteilichkeit des Richters Christian Liebhauser-Karl, welche jedoch allesamt abgewiesen wurden.

Ebenfalls wurde der Antrag abgelehnt ein Sachverständigen Gutachten aus dem Gebiet der Psychiatrie zu erstellen. Wolfgang Kulterer, Bankmanager, sowie Gert Xander, welche Mitangeklagte von Ruhdorfer waren, seien bereits im Fall Styrian Spirit zu je 2 1/2 sowie 2 Jahren Haft verurteilt worden. Rechtskräftig seien die Urteile jedoch noch nicht.