Manche Häuselbauer haben mit der ein oder anderen Baufirma eine Hass-Liebe entwickelt.
Endlich ist der Einreichplan durch den beauftragten Architekten bei der Stadtgemeinde eingereicht und genehmigt. Die Werkverträge mit den einzelnen Baufirmen, Bauleitern und Sonderplanern sind unter Dach und Fach.
Der Bau des Traumhaues kann nun endlich beginnen. Schon nach kürzester Zeit kann es auf einer Baustelle aber zu angespannten Nerven kommen, wenn sich einige Termine nach hinten verschieben oder die Baufirma zu spät oder mit zu wenig Baumaterialen auf der Baustelle erscheint.
Nach langer Bauphase und nervenzerreisenden Zwischenfällen steht dann endlich das Haus in seiner vollen Pracht. Eine Abnahme durch den zuständigen Bauleiter kann durchgeführt werden.
Ein sehr wichtiger Termin für den Architekten und vor allem den Hauseigentümer. An diesem Termin werden die einzelnen Bauphasen gemeinsam mit den entsprechenden Baufirmen und Sonderplanern begutachet und bewertet. Allfällige Mängel oder Gewährleistungsansprüche sollten bei diesem Termin aufgedeckt und protokoliert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte man der Luftdichtheit von Dächern, Fenstern, Balkonen oder Dachterrassen, Anschlusshöhen Geländer, Schallschutz und dergleichen schenken.
Um sich in Zukunft viel Ärger zu ersparen, wird empfohlen, mit der Abnahme sorgfältig umzugehen und sich entsprechend mit den Fachmännern vorzubereiten. Ganz nach dem Motto „Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne“ passiert es natürlich, dass kleine Beschädigungen oder Fehler auf einer großen Baustelle passieren.
Deshalb haben Baufirmen leider immer wieder einen negativen Beigeschmack und viele Eigenheimbesitzer erinnern sich an die schlechten Erfahrungen zurück.
Damit beim Bau alles wie geplant verlaufen kann, sollte zu Beginn schon auf die richtige Auswahl der Baufirma geachtet werden.
Bevor ich mich für eine Baufirma entscheide und einen Werkvertrag oder Bauvertrag unterzeichne, sollte ich mich nach Referenzen oder Vergleichsbaustellen erkundigen bzw. recherchieren, wie lange es diese Firma eigentlich schon gibt. Weiters sollte man sich informieren, ob die Firma überhaupt eine Gewerbeberechtigung besitzt. Um eventuell einer Insolvenz vorzubeugen, wäre eine Bonitätsprüfung durch einen Kreditschutzverband sicher hilfreich.
Von Schwarzarbeit wird generell abgeraten. Erstens ist sie nicht erlaubt und stellt eine Straftat dar, und zweitens ist sie nicht unbedingt günstiger. Beim sogenanten „Pfusch“ fällt so gut wie jeder Gewährleistungsanspruch weg. Wenn es zu Mängeln kommt, kann niemand mehr für die Konsequenz herangezogen werden.Gerne helfen erfahrene Baumeister bei der Wirtschaftskammer bei konkreten Fragen weiter.