Im österreichischen Kärnten hat eine Tourismusschule einen Schüler suspendieren lassen, weil dieser mit einer besonderen Frisur auffiel. Bei dem Haarschnitt des Schülers aus dem Gailtal handelte es sich um einen sogenannten Irokesenschnitt, welcher heutzutage eigentlich nur noch bei den wenigsten Menschen große Aufmerksamkeit erregt.
Die Schule in der Stadt Villach schloss den 16-jährigen Tourismusschüler vom Unterricht aus, da er gegen die Hausordnung verstoßen habe. Der Direktor der Villacher Schule zeigte sich hierbei streng und bestand auf einer Anpassung des Haarschnitts, andernfalls würde der Schüler die Schule wechseln müssen.
Dass es sich bei der Irokesenfrisur lediglich um einen leicht angedeuteten Schnitt handelte, interessierte hierbei nicht. Sogar der Landesschulrat kann die Aufregung sowie die damit verbundene Reaktion der Tourismusschule nicht nachvollziehen und spricht sich gegen die Handlung der Schule aus. Des Weiteren nennt er die Einstellung, auf welcher diese Handlung beruhe, sowie die Vorschriften der Schule, nicht zeitgemäß. Die Hausordnung, welche den Schülern der Tourismusschule einen „klassischen Kurzhaarschnitt“ vorschreibt, sei veraltet und erinnere vielmehr an Schulordnungen, wie sie wohl vor einigen Jahrzehnten noch existiert haben.
Heute jedoch sei es unzeitgemäß, Schülern einer Schule den Haarschnitt vorzuschreiben. Das Argument, dass der Direktor die jungen Leute auf diese Weise auf ihr späteres Berufsleben vorbereiten wolle, lässt der Landesschulrat ebenfalls nicht gelten, sondern spricht sich für die Möglichkeit einer individuellen Identitätsfindung bei den Jugendlichen aus. Beispiele für solch individuelle Typen sehe man unter den Köchen, die im Fernsehen in zahlreichen Kochshows zu sehen sind.
Von langen Haaren, kurzen Haaren bis hin zu Bart oder Glatze sei hier alles vertreten. Zuletzt konnte aber doch noch eine Lösung gefunden werden. Der vom Unterricht freigestellte Schüler konnte mit seiner Schule ein Abkommen treffen: Er soll sich die Haare nun langsam wieder wachsen lassen und im Gegenzug darf er ab sofort wieder am Unterricht teilnehmen.